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   LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06   

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https://dejure.org/2012,97994
LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06 (https://dejure.org/2012,97994)
LG Köln, Entscheidung vom 28.02.2012 - 5 O 166/06 (https://dejure.org/2012,97994)
LG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2012 - 5 O 166/06 (https://dejure.org/2012,97994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsbegehren restlichen Architektenhonorars; Mindestsatzunterschreitung durch den völligen Ausschluss der vorhandenen Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten; Einbeziehung vorhandener mitverarbeiteter Bausubstanz in die anrechenbaren Kosten; Aufwandsunabhängige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 25/06

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstsätze der HOAI

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Eine andere Honorarzone als die objektiv zutreffende kann jedoch solange wirksam vereinbart werden, als damit nicht der Höchstsatz des § 16 HOAI innerhalb der richtigerweise anzuwendenden Honorarzone überschritten wird (vgl. BGH, NJW 2008, 55; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 912 ff.).

    Erfolgt eine Überschreitung der Höchstsätze durch Anwendung einer überhöhten Honorarzone, ist der preisrechtlich zulässige Preis nach den Höchstsätzen der zutreffenden Honorarzone zu berechnen (BGH, NJW 2008, 55).

    Die Fiktion des § 4 Abs. 4 HOAI, die zu einer Berechnung des Honorars nach Mindestsätzen der zutreffenden Honorarzone führen würde, greift nicht ein, indem eine schriftliche Honorarvereinbarung vorliegt, die kraft Gesetzes auf das preisrechtlich zulässige Maß reduziert wird (BGH, NJW 2008, 55).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Soweit der Kläger sich darauf beruft, dass die Beklagte mit Einwendungen ausgeschlossen ist, weil sie diese nicht innerhalb der vom BGH zuerkannten zweimonatigen Prüffrist der Schlussrechnung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B analog (vgl. BGH, IBR 2004, 79) mitgeteilt hat, greift der Einwand schon deshalb nicht, weil es sich um inhaltliche Einwendungen handelt, nicht um solche gegen die Prüfbarkeit.

    Zinsen für die berechtigte Forderung aus der Schlussrechnung vom 18.12.2010 kann der Kläger nicht verlangen, da die Beklagte innerhalb der vom BGH zuerkannten zweimonatigen Prüfungsfrist der Rechnung gezahlt hat (vgl. BGH, IBR 2004, 79).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Daraus lässt sich als Maßstab für die Beurteilung der Einheitlichkeit ableiten, dass mehrere Gebäude dann vorliegen, wenn diese verschiedenen Funktionen zu dienen bestimmt sind und sie vor allem unter Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit je für sich genommen betrieben werden könnten (vgl. BGH, BauR 2002, 817).

    Die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des BGH (BauR 2002, 817; IBR 2006, 209) betreffen technische Anlagen i.S.v. § 69 Abs. 7 HOAI und lassen sich daher nicht auf den hiesigen Sachverhalt übertragen.

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Zum anderen kann die Beklagte als Auftraggeberin, auch wenn der geschuldete Gesamterfolg (Errichtung des Bauwerks) eingetreten ist, die Vergütung unter gewissen Voraussetzungen mindern, wenn eine Teilleistung einer Leistungsphase nicht bzw. nicht vollständig erbracht worden ist und der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist (BGH, NJW 2004, 2588).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Eine Nachfristsetzung i.S.d. § 281 BGB wird diesbezüglich von der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2005, 318; vgl. auch Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 2197) für entbehrlich gehalten, da der Auftraggeber regelmäßig kein Interesse an einer Nachholung hat.
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Ein solcher wäre, da vor Abschluss der Arbeiten erklärt, unwirksam (§ 4 HOAI; vgl. BGH, BauR 1988, 364; 1987, 112).
  • BGH, 21.01.1988 - VII ZR 239/86

    Abänderung einer wirksam getroffenen Honorarvereinbarung

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Ein solcher wäre, da vor Abschluss der Arbeiten erklärt, unwirksam (§ 4 HOAI; vgl. BGH, BauR 1988, 364; 1987, 112).
  • OLG Köln, 24.05.1993 - 7 U 154/91

    Honorar für Änderungsleistung nur bei schriftlicher Honorarvereinbarung?

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Von einer ohne Schriftform vergütungspflichtigen Wiederholung von Grundleistungen ist nämlich schon deshalb nicht auszugehen, weil eine mehrfache Honorierung einer Grundleistung nach richtiger Ansicht nur bei Fertigung von Plänen "nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen" i.S.d. § 20 HOAI in Betracht kommt, welche vom Kläger nicht vorgetragen sind (vgl. OLG Köln, Urteil v. 24.05.1993, Az. 7 U 154/91; zum Streitstand Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl. 2005, § 20, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    So muss der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut haben und vertraut haben dürfen und er muss sich darauf in einer Weise eingerichtet haben, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, NJW 1997, 2329; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 770).
  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus LG Köln, 28.02.2012 - 5 O 166/06
    Er spricht jedoch von dem zwingenden preisrechtlichen Charakter der Regelung des § 10 Abs. 3 a, 1. HS HOAI (BGH, BauR 2003, 745).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 211/07

    Wirksamkeit einer bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten schriftlich

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 293/04

    Abrechnung von Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit einer

  • LG Köln, 18.02.2011 - 32 O 113/09

    Geltendmachung von Architektenhonoraransprüchen aus einem zwischenzeitlich

  • OLG Köln, 29.12.2016 - 16 U 49/12

    Anforderungen an die Ermittlung einer Unterschreitung der Mindestsätze gem. § 4

    Die Berufung des Klägers gegen das am 28.2.2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 166/06 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter teilweiser Aufhebung das Urteil des LG Köln - 5 O 166/06 - wie folgt neu zu fassen:.

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